Unsinnige und grausame Tierversuche
Das Impf-»Problem«Ein ebenso häufig wie unreflektiert zu hörender Rechtfertigungsversuch der Tierversuche ist die Behauptung, daß auf diese Weise die Impfung »entdeckt« und die Infektionskrankheiten damit »ausgerottet« worden seien. solche Feststellungen können nur geäußert werden, wenn man sich mit diesbezüglichen Werbeslogans als Beurteilungsgrundlage zufriedengibt.
Als der englische Arzt Edward Jenner 1796 erstmals in der Medizingeschichte einen gesunden Jungen gegen Pocken impfte, hatte er nie Tierversuche gemacht und nicht einmal daran gedacht. Seine empirischen Beobachtungen der Erkrankungsfälle veranlaßten ihn im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, diese Methode zur Verhütung von Infektionen auszuprobieren. Die Verlaufskontrollen späterer Infektionen mit Pockenlymphe bestätigten zwar die Wirksamkeit dieser Maßnahme, jedoch konnte er die zunehmenden unerwünschten Neben- und Spätschäden noch nicht kennen und das Impfrisiko in seine Abwägung und Beurteilung nicht mit einbeziehen.
Solche Nebenwirkungen veranlaßten England nach ca. 15jähriger Beobachtung, die Pockenimpfpflicht wieder aufzuheben, und wenige Jahre später folgten auch die Niederlande um die Jahrhundertwende dieser Entscheidung. Leider wird nie erwähnt, daß diese beiden Länder trotz ihrer engen personellen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Orient und Asien seitdem gegenüber den Impfverpflichteten anderen europäischen Ländern die geringste Infektionshäufigkeit haben. Vielfach unbekannt ist auch die ca. 10jährige Vergleichsstudie der WHO mit der Tuberkulose-Impfung in Indien in den 70er Jahren. Es mußte festgestellt werden, daß die anschließende Infektionshäufigkeit bei den Geimpften höher war als bei den Ungeimpften. Unerwähnt blieben dabei die Nebenschäden, jedoch führte diese Studie in Verbindung mit den Erfahrungen der Pockenimpfungs-Spätschäden zur dringenden Empfehlung der WHO, den Impfzwang gegen Pocken aufzuheben, der die BRD 1983 dann nachkam. (12)
Impfungen haben auch nichts mit Seuchenrückgängen zu tun, denn diese begannen jeweils lange vor einer Impfeinführung; die Impfungen ließen fast immer negative Auswirkungen auf die durch bessere hygienische und soziale Verhältnisse begründete Rückgangstendenz erkennen. (11)
Die renommierteste Seuchenbekämpfungsbehörde der Welt, das »Centers for Disease Control« in Atlanta (CDC) versucht seit Jahrzehnten vergeblich, die Tuberkulose in USA auszurotten und hat dies jetzt für 2010 prophezeit. Der Leiter mußte bekennen, daß der kürzliche Rückgang der Erkrankungshäufigkeit nur die sozial höheren Schichten der Weißen betroffen habe, bei den sogenannten Risikogruppen der Armen mit falscher Ernährung, Alkohol-, Drogen-, Tabletten- und Niktionkonsum sei sie um das Doppelte angestiegen.
Dazu würde auch beitragen, daß die Impfung in sehr unterschiedlicher Häufigkeit nur von 0-65% gegen die Infektion schütze. Sein pessimistisches Resumee lautet deshalb:
»Solange Menschen ihr Leben unter solchen Verhältnissen in Armut, bei schlechter Ernährung und miserablen Wohnverhältnissen verbringen müssen, wird die Tuberkulose wohl kaum unter Kontrolle zu bringen sein!« (3)10 Milliarden DM Steuergelder für ImpfschädenBei der Bewertung jeder medizinischen Methode muß zwischen den Vor- und Nachteilen für den Patienten abgewogen und somit auch die Folgeschäden berücksichtigt werden. Deshalb sei erwähnt, daß in der (alten) BRD bei einer Ablehnung der Impfschadensanträge bis zu 85% (31.12.1986 = 8059 Anträge, 5457 Ablehnungen) 2517 Impfschadensfälle mit lebenslang pflegebedürftiger geistiger und körperlicher Behinderung anerkannt wurden. Dafür muß der Steuerzahler - nicht der Impfstoffhersteller oder eine Versicherung - etwas mehr als 10.000.000.000 (in Worten: zehn Milliarden) DM aufbringen. Dabei nicht mitgerechnet sind die Impfschadensfälle mit einer Behinderung von weniger als 100% oder mit nicht nachgewiesener Kasuistik, für deren Versorgung die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen aufzukommen haben.
Leicht kann sich auch beim Statistischen Bundesamt und bei den Versorgungsämtern anhand ihrer Statistiken unterrichtet werden, daß der Rückgang der Infektionshäufigkeiten bei allen Erkrankungen schon lange vor Beginn der Impfung einsetzte. Die eindeutig erkennbare abfallende Tendenz wurde nur gebremst und verlangsamt, als man mit Impfungen begann! Dann verliefen die Kurven flacher und verzögerten den durch bessere Sozial-, Ernährungs- und Lebensverhältnisse begründeten Rückgang. (11)
Insofern bestätigten sich die fachkompetenten Feststellungen von Louis Pasteuer:
»Der Keim ist nichts, das Terrain ist alles!«Werden solche Erkenntnisse von den Impfbefürwortern eigentlich ernstgenommen?
Der DiabetesNoch häufiger muß die Zuckerkrankheit dafür herhalten, die Notwendigkeit und Verwertbarkeit von Tierversuchen zu begründen. Es wird behauptet, daß die Erkenntnisse über den Diabetes und seine Heilung nur durch Tierexperimente möglich gewesen seien. Wie bei den anderen Argumenten, so zeigt sich auch hier bei objektiver und differenzierter Betrachtung die Unhaltbarkeit solcher öffentlichen Erklärungen, und man muß sich fragen, geschehen solche leicht widerlegbaren tierversuchsbefürwortenden Äußerungen bewußt oder unbewußt?
Immer wieder ist zu hören, daß der Diabetes 1889 von Mehring und Minkowski durch Experimente am Tiermodell »entdeckt« worden sei. Jeder mit der Medizingeschichte einigermaßen Vertraute kennt die aufschlußreichen Bücher des amerikanischen Militärarztes Dr. William Beaumont, der mit seinen Darstellungen über die Bedeutung der Bauchspeicheldrüse und ihrer Funktion bei der Verdauung Weltberühmtheit erlangte und deshalb in das Buch »Große Ärzte der Weltgeschichte« einging. Beaumont hat keinen einzigen Tierversuch gemacht, sondern er sammelte seine Erfahrungen als Arzt und Militärarzt bei der Behandlung Bauchverletzter mit Beteiligung der Bauchspeicheldrüse.
Alleine auf seinen Arbeiten und Kenntnissen aufbauend erlangte der Experimentator Claude Bernard zweifelhafte Berühmtheit, als er zehntausende von Tieren, meistens Hunde, ohne jede Betäubung mit auf den Tisch festgenagelten Pfoten vivisezierte, laparotomierte und pankreasektomierte, um Näheres über den Zuckerhaushalt herauszufinden. Vergeblich, er konnte nicht mehr in Erfahrung bringen, als was Beaumont schon vor 50 Jahren festgestellt hatte. Was Bernard als »große Entdeckung« zugeschrieben wurde, war die irrige Annahme, die Leber produziere den Zucker aus dem Nichts. Darauf aufbauend nahm man bis vor wenigen Jahren noch an, die Leber könne den Zucker speichern und bei Bedarf wieder freisetzen.
Zur Situationsbeschreibung soll die gerichtliche Aussage eines Mitarbeiters von Bernard herangezogen werden, dem englischen Arzt Arthur de Noe Walker:
»Ich verzichte darauf, diese furchtbaren Experimente kritisch näher zu beschreiben. Ich fühle zu große Verachtung für diesen Experimentator und zu großes Grauen vor den Experimenten. Ich hätte diesen Mann sofort seines Amtes enthoben!«Wiederum waren es empirische Forschung und Beabachtung des Kranken und keine Tierversuche, als der Pathologe Langerhanns 1869 die nach ihm benannten »Langerhanns'schen Inseln« in der Bauchspeicheldrüse fand und dort mit Recht die Produktion des den Zuckerhaushalt regulierenden Stoffes vermutete.
Auch die Kanadier Nating und Brecht fanden dann das den Kohlehydratstoffwechsel organisierende INSULIN nicht im Tierversuch, sondern sie besorgten sich für ihre Forschung regelmäßig die Bauchspeicheldrüsen im Schlachthaus, aus denen sie dann mit angesäuertem Alkohol das Insulin extrahierten. Noch heute wird der größe Teil des Insulins für die humanmedizinische Behandlung auf diese Weise gewonnen. (12)
Ein sehr interessanter Aspekt soll in diesem Zusammenhang hier eingefügt werden, welcher die Unsicherheiten, Unkalkulierbarkeiten und Inkonsequenzen der Untersuchungsmethoden sowie der Medikamentenentwicklung veranschaulicht: Das Insulin wurde in der Therapie für den Menschen angewandt, bevor man tierexperimentell feststellte, daß es bei Kaninchen, Mäusen, Ratten, Hühnern und anderen Labortieren Mißbildungen der Nachkommen verursacht. Hätte man das vorher gewußt, wäre es wahrscheinlich nie zur Diabetes-Behandlung eingesetzt worden! Es handelt sich hier um eines der vielen falsch-positiven Tierversuchsergebnisse, wie sich erst später herausstellte. (13)
Unabhängig davon muß noch festgehalten werden, daß die Behandlung mit Insulin keine Heilung der Krankheitsursache darstellt, sondern lediglich eine Substitutionstherapie mit all ihren Folgen. Die Krankheit selbst wird nicht gebessert, sondern die an sich schon unzureichend arbeitenden Langerhanns'schen Zellen werden noch atrophischer und der Patient bleibt lebenslang zunehmend von dieser Zufuhr abhängig.
Darum haben sich die Todesfälle durch Diabeteserkrankung trotz oder wegen dieser Substitutionstherpaie relevant vermehrt und nicht vermindert. 22 Jahre vor der Entdeckung des Insulins - um 1900 - betrug die Mortalität in Amerika 11 auf 100.000 Einwohner, 1954 waren es 15,6 Tote, 1963 starben am Diabetes 17,2 und 1973 waren es 27,8 und die Zahlen steigen weiter an.
In Japan ist die Todesrate mit 2,4 auf 100.000 Einwohner weltweit am niedrigsten. Wenn jedoch ein Japaner nach USA auswandert und sich dort den Eß- und Lebensgewohnheiten anpaßt. tritt bei diesem die tödliche Zuckerkrankheit in gleicher Häufigkeit wie bei den Amerikanern auf. Ähnlich hoch wie in den westlichen Ländern ist sie bei den Wohlhabenden in Indien, während der Diabetes bei der armen Bevölkerungsschicht praktisch nicht vorkommt, ebenso wie bei den Vegetariern Europas (12)
Die Ursachen dieser Krankheit sind also bekannterweise ernährungsbedingt. Wäre es also nicht besser, ihre Entstehung durch Aufklärung zu verhindern, als die »Ursachen« im fragwürdigen Experiment zu suchen, mit dem sowieso nur eine Symptomatik erzeugt werden kann?
Die Contergan-KatastropheEine der wohl schwerwiegendsten unzutreffenden Interpretationen experimenteller Ergebnisse der jüngsten Zeit ist in der die Aussagesicherheit und Übertragbarkeit solcher Werte für den Menschen verschleiernden Behauptung zu sehen, daß vor der Zulassung des CONTERGAN nicht genügend Tierversuche und insbesondere keine Untersuchungen der Substanz Thalidomid auf ihre mißbildenden Eigenschaften gemacht worden seien. Solche Aussagen müssen richtiggestellt werden:
Als Contergan (Thalidomid) 1957 auf den Markt kam, versandte die Herstellerfirma ca. 40.000 (!) Rundschreiben an Ärzte, Apotheker und andere, in denen es als das beste Mittel für Schwangere und stillende Mütter bezeichnet wurde. Als »wirklich neues Produkt« habe man seine Sicherheit durch ausgedehnte Tierversuche besonders gründlich überprüft!
Bereits 1961 lagen dem Hersteller mehr als 1600 dringende Warnungen über Schädigungen vor, die man seinem Medikament zuschreiben mußte, und im Alsdorfer Prozeß stellt die Staatsanwaltschaft fest, daß die Firma bereits 1960 genügend Informationen gehabt habe, das Präparat vom Markt zurückziehen zu müssen.
Die Herstellerfirma mit Lizenznehmern in 11 westlichen, 7 afrikanischen und 17 asiatischen Ländern machte also nicht nur vor der Zulassung von Contergan außergewöhnlich viele Tierversuche gezielt auf seine teratogenen Nebenwirkungen, sondern auch nach diesen Hinweisen und während des jahrelangen Prozesses.
Noch 1962 brachte der britische Lizenznehmer Distillers das Thalidomid unter dem Namen »Distival« mit der Zusicherung auf den Markt, daß es auch von Schwangeren und stillenden Müttern mit »absoluter Sicherheit« ohne Nebenwirkungen eingenommen werden könne, weil alle Tierversuche keinen Hinweis auf Schädigung der Leibesfrucht erbracht hätten. Als der nach Jahren wohl längste Prozeß 1970 endete, waren unzählige Tiere aller Arten vergeblich geopfert worden, um die Teratogenität des Contergans zu belegen. Lediglich an einem seltenen australischen Kaninchen und an einer relativ seltenen Affenart konnte bei vieltausendfacher Überdosierung und monatelanger Verabreichung gelegentlich eine Fehlbildung bei den Nachkommen beobachtet werden. Hier wurde aber sofort geltend gemacht, daß diese Ergebnisse keine Aussage für den Menschen hätten, weil Mißbildungen ebenso wie Krebs »immer entstehen könnten«, wenn man die Substanz in so hohen Dosen und so langzeitig verabfolgen würde.
Zahlreiche Gerichtssachverständige - sprich Experimentatoren - sagten im Prozeß unter Eid aus, daß die Tierversuchsergebnisse niemals für den Menschen schlüssig seien. Unter diesen Gutachtern befand sich auch der Nobelpreisträger Ernst Boris Chaim, der mit Flemming zusammen die antibakterielle Wirkung des Penicillins entdeckte. Laut Gerichtsprotokoll äußerte er sich am 2.2.1970 wie folgt:
»Kein Tierversuch mit einem Arzneimittel, auch wenn er an vielen Tiergattungen einschließlich Primaten unter allen erdenklichen Bedingungen durchgeführt wird, kann eine Garantie dafür geben, daß das so geprüfte Arzneimittel beim Menschen sich gleich verhält; denn der Mensch gleicht eben in vielen Beziehungen nicht dem Tier!«Wegen dieser bestätigten Nichtübertragbarkeit der Tierversuchsergebnisse auf den Menschen wurde die Herstellerfirma von der Haftung freigesprochen. (12)
3)
Wenn solche Übungseingriffe am Tier erfolgen, dann sind dafür unter anderem fehlende manuelle Erfahrungen durch unzureichende Assistenzen und besonders Zeitdispositionen ausschlaggebend. Damit müssen sie aber als Zweckmäßigkeitserwägungen für persönliche Erleichterungen definiert werden; keinesfalls sind sie eine unerläßliche Ausbildungsnotwendigkeit. Viele Tausende Chirurgen und ihre Teams sind fähige und verantwortungsbewußte Operateure geworden, ohne jemals an einem lebenden Tier geübt zu haben.
Eine ähnliche Beurteilung ist auch für die Transplantations-Chirurgie angebracht: Die operative Technik beherrscht der fachgemäß ausgebildete Arzt und diese bereitet keine Schwierigkeiten. Problematisch wird das Operationsergebnis immer erst durch die mehr oder weniger gute Verträglichkeit des Transplantates, die in unterschiedlicher Häufigkeit zu Abstoßungsreaktionen führt. Gerade diese Risikofrage aber kann für den Menschen nicht am »Tiermodell« beantwortet werden, ja nicht einmal an einem anderen Menschen. Auch sind weder der Dosierung noch Wirkung oder Nebenwirkung der benötigten Immunsuppressiva für ihn tierexperimentell zu beurteilen.
Der andersdenkende Arzt
Trotz dieser allgemein anerkannten Umstände wird dem tierversuchsablehnenden Mediziner oft Inkonsequenz im Denken oder gar Unlogik vorgeworden, weil er Medikamente benutze, die im Tierversuch »getestet« wurden. Eine sehr einfache Überlegung kann hier Klarheit schaffen, wo der Gedankenfehler zu suchen ist:
Daß Tierversuche gemacht wurden und noch gemacht werden, ist kein Beweis für ihre Notwendigkeit, denn es gibt viele andere Gründe, sie durchzuführen. Es wird durch diese Experimente auch nicht widerlegt, daß nicht auf andere Weise sogar bessere Erkenntnise hätten erworben werden können und wurden. Wenn der Arzt Medikamente verschreibt und der Patient sie einnimmt, besagt das nicht, daß man mit ihrer »tierexperimentellen Erprobung« einverstanden ist und diese für sinnvoll und verwertbar hält. Wenn für die Zulassung in der Humanmedizin die Experimentergebnisse vom Tier nicht akzeptiert werden, sondern nur die »klinische Erprobung« und der Nachweis auf Unbedenklichkeit am Menschen, ist ihre relativ risikofreie Dosierung und Anwendung nicht auf die Tierversuche zurückzuführen, vielmehr auf die geforderte menschliche Prüfung. Der kritische Mediziner lehnt auch keineswegs eine Forschung ab, wie es ihm oft unterstellt wird. Auf Grund unvoreingenommener Betrachtung bisheriger Ergebnisse und Erfahrungen ist er allerdings der begründeten Auffassung, daß am Tier weder die erforderlichen Erkenntnisse über menschliche Erkrankungen, noch eine Medikamentensicherheit gewonnen werden können und daß diese leidvolle und tödliche Verwertung unserer Mitgeschöpfe, unabhängig von vermeintlichen, behaupteten oder tatsächlich verwertbaren Ergebnissen mit einer humanistischen Verhaltenweise und Humanmedizin im Sinne des Wortes nicht vereinbar ist. Der bekannte Psychiater und Neurophysiologe der Universität Oxford, Prof. Dr. Ryder, schrieb in seinem Buch »Victims of science«:
»Wissenschaftlicherseits werden die Tierexperimente mit der Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit von Tier und Mensch begründet, die grausamen Handlungen an den Mitgeschöpfen dagegen mit der Verschiedenheit von Leiden und der nicht zutreffenden geringeren Schmerzempfindlichkeit des Tieres zu rechtfertigen versucht. Entweder unterscheiden sich Mensch und Tier so erheblich, daß die Experimente keine oder nur eine ungenügende Aussage für uns haben, oder die Tiere sind uns so ähnlich, daß sich die grausamen und tödlichen Versuche von selbst verbieten. Ich glaube nicht, daß die Leiden, die ich den Versuchstieren zugefügt habe - es waren leider etliche -, den Menschen auch nur im geringsten geholfen haben!«Der LD-50-TestAuch über diese tierexperimentellen Untersuchungsmethoden auf Giftigkeit von Fremdsubstanzen für den Menschen scheinen ergänzende Informationen dringend erforderlich. Schon ihr Erfinder Trevan bezeichnete sie 1927 als absolut unbefriedigend, obwohl er damit nur in grober Weise die akute Toxizität von Fremdstoffen am Arbeitsplatz beuteilen wollte. Wegen zunehmender Wissenschaftskritik über die Verwertbarkeit und laufender Öffentlichkeitsproteste über die qualvolle Tierbehandlung wird dieser Test zwar offiziell nicht mehr gefordert, jedoch seitens der federführenden amerikanischen Organisation FDA (Food and Drug Administration), der EPA (Enviro-nmental Protection Agency), der CPSe (Consumer Product Safety Commission) für die Zulassung eines Produktes stillschweigend vorausgesetzt. (26)
Da die Hersteller sowohl mit den USA als auch den anderen Ländern ins Geschäft kommen wollen, wird er unberührt der berechtigten Beanstandungen und seiner Wertlosigkeit für den Verbraucher noch laufend angewendet. Trotz eines vielfachen »grundsätzlichen« Verbotes in den Gesetzen und Verordnungen mehrerer Länder sorgen zahlreich vorgesehene Ausnahmeregelungen für seine weitere Durchführung ohne Schwierigkeiten. Dabei ist es unerheblich, daß aus Zweckmäßigkeitsgründen einer Namensänderung jetzt OECD-weit der sogenannte Limit-Test oder FDP-Test empfohlen wird, dem lediglich eine unwesentlich geringere Tierzahl und etwas andere Experimentkriterien zugrunde liegen. Das Wesentliche aus der Sicht des Konsumenten blieb unverändert, daß sie keine verwertbare Aussage darüber machen, ob die geprägten Substanzen für den Menschen in gleicher Weise wie für das Tier ungiftig oder schädlich sind. Die durch sie festgestellten tierischen Letaldosen haben ohnehin für den Menschen keine Bedeutung. Augenscheinlich dienen diese Maßnahmen mehr zur rechtlichen Absicherung bei Transport und Anwendung im Hinblick auf Produzentenhaftung. Wenn sie tatsächlich im Interesse der Verbrauchers vorgenommen würden, dürften die »geprüften« Produkte gar nicht auf den Markt kommen, weil so kein Hinweis auf ihre Anwendungssicherheit zu erhalten ist.
Für alle heute anonymisierend als »Altlasten« bezeichneten hochgiftigen, krebserregenden und gesundheitsschädlichen chemischen Substanzen wurden Millionen hochentwickelter Säugetiere qualvoll im LD-50-Test geopfert, um die Verträglichkeit für den Menschen zu beurteilen. Jetzt müssen wegen ihrer ergebnismäßig nachgewiesenen Gesundheits- und Lebensgefährdung vielfache Milliarden-beträge zur umfassenden Bodensanierung aufgebracht werden, ohne daß man weiß, wie sie gefahrlos zu vernichten wären. Und das ist nur die Spitze eines Eisberges! Es wäre an den befürwortenden Wissenschaftlern, den Behörden und der Industrie, Stellung zu nehmen, ob diese Tests nun in verwertbarer Weise die Giftigkeit erkennen ließen oder die Substanzen trotz ihrer nachgewiesenen Schädlichkeit verwendet wurden. In beiden Fällen wären umgehend Konsequenzen zu ziehen!
Der Unfug der »Grenzwerte«Der nachfolgend skizzierte Berechnungsmodus für die sogenannten Ungiftigkeits- und Verträglichkeits-Grenzwerte der Chemieprodukte des täglichen Lebens macht erkennbar, bis zu welcher Gedankenakrobatik solche »wissenschaftlichen« Prüfmethoden bei wirtschaftlichem Interesse kulminieren können: Zum Zwecke des weiteren Verkaufs und der Verwendung der konzentrationsabhängig häufig sehr schädlichen Chemikalien unterstellt man einfach, daß sie unterhalb einer bestimmten Konzentration keine schädigende Wirkung für den Organismus hätten, und daß es eine errechenbare Dosis gäbe, die ohne Gesundheitsgefährdung dem biologischen System laufend zugemutet werden könne.
Unter dieser Prämisse errechnete der »Rat der Umwelt-Sachverständigen« 1974 für die ca. 5.000 toxikologisch wirkungsbekannten chemischen Substanzen je eine sogenannte Ungiftigkeitsgrenze von Fremdsubstanzen für den menschlichen Organismus und benannte sie NEL - no effect level -, in gleicher Weise wurde eine tägliche Verträglichkeitsdosis festgelegt, die gefahrlos lebenslang eingenommen werden könne und mit ADI bezeichnet - acceptable daily intake - (14), obgleich alle kompetenten Wissenschaftler die Auffassung vertreten, daß es solche Wirkungsschwellenwerte im biologischen Organismus gar nicht gibt und daß keine noch so kleine Dosis einer Fremdsubstanz existiert, die im Körper ohne Wirkung sei! (15, 16, 12). Sie alle stellen fest, daß nur die Null-Dosis ein NEL ist (16) und daß die klinische »zero-response« des Organismus kein Beweis für eine »no-response« ist. (17)
Die funktionsändernden Wirkungen von Substanzmengen unterhalb der NEL-Grenzwerte zu ignorieren, weil sie nicht unmittelbar klinisch erkennbar und analytisch erfaßbar sind, muß als unwissenschaftlich und verbraucherfeindlich bezeichnet werden. Jeder in das biologische System gelangende Fremdstoff hat Einfluß auf seine Funktionen und seinen Zustand, sowie er häufig Ursache sich erst später manifestierender Krankheiten ist. Ein Vergleich mit der Musik drängt sich auf, deren Einwirkung auf den Gesamtorganismus niemand bezweifelt, aber doch physiologisch-chemisch zunächst nicht erkennbar wird. Entsprechend den Beurteilungskriterien für die NEL-Wirkungsschwellenwerte müßten die Musiker aber erst mit ihren Instrumenten auf die Zuhörer einschlagen, um anhand von Wunden und Schädelbrüchen die »Wirkung« der Musik auch »wissenschaftlich« anerkannt zu bekommen!
Trotzdem dienen diese Schwellenwerte seither als verwaltungsrechtliche Grundlage einer gesundheitlichen Zumutbarkeit für den Verbraucher, obwohl mehr als 80 000 weitere, nicht wirkungsbekannte Substanzen zur Verwendung zugelassen sind! Diese Ungiftigkeits- und Verträglichkeitsgrenzwerte wurden aus mehreren unbestimmten und unbestimmbaren Faktoren auf der klinisch erkennbaren und analytisch erfaßbaren Wirkung im Tierexperiment »errechnet«. Schon hier beginnen aber die Unberechenbarkeiten insofern, als es für den Tierversuch keine definierten und allgemein anerkannten Kriterien einer »Wirkung« oder »Nichtwirkung« gibt und ihre Feststellung somit ausschließlich der subjektiven und interessensgebundenen Beurteilung des Experimentators oder seiner Hilfskräfte überlassen bleibt. Ein weiteres Problem dieses smarten Berechnungsmodus bieten die ihm zugrundeliegenden Wissenschafts-Theorien über die Wirkungsweisen der Fremdsubstanzen im biologischen System, mit denen in unterschiedlicher Form wirkungsspezifische Zellrezeptoren und eine dort ablaufende Dosis-Wirkungsbeziehung angenommen wird. Es gibt jedoch mehrere solcher Zell-Rezeptor-Theorien, von denen aber keine alle Pharmakonwirkungen erklären oder die anderen stichhaltig widerlegen kann.
Es existiert also keine theoretische Grundlage, die alle Wirkungsphänomene zuverlässig und unwiderlegbar erklären könnte. (18)
Weitere unzulängliche Kriterien sind dadurch gegeben, daß im Gegensatz zu Wissenschaftsmeinungen für die Wirkungsdimension einer Substanz lediglich Dosis und Einwirkungsdauer angesetzt und die Vorbelastung des Organismus durch andere Chemikalien unberücksichtigt gelassen wird. Verträglichkeit, Reaktion und Giftigkeitswirkung im biologischen System hängen aber überwiegend von der Stabilität und Kompensationsfähigkeit des Organismus ab - sprich Gesundheit -, demgegenüber Dosis und Einwirkungdauer von untergeordneter Bedeutung sind. Außerdem waren der menschliche und tierische Organismus vorher lebenslang unbekannten Arten und Mengen anderer chemischer Substanzen ausgesetzt, die alle in unbekannter Weise im Körper kumulieren. Solche Vorbelastungen durch verbliebene Fremdsubstanzen sind unbeurteilbar und jede verursacht einen anderen Verträglichkeitslevel für den zu prüfenden Stoff. Eine auch nur annähernd korrekte Giftigkeitsbewertung wird dadurch unmöglich. (18, 19)
Als weiterer unkalkulierbarer Faktor sind die verwendeten Grundwerte dieser Berechnung »zur Sicherheit des Verbrauchers« zu bezeichnen, die aus Tierversuchen stammen. Die zwischen Mensch und Tier oft stark unterschiedlichen Verträglichkeiten von Fremdsubstanzen bis zur gegensätzlichen Wirkung verhindern jedoch, unabhängig von der Unmöglichkeit ihrer verbindlichen Beurteilung am »Tiermodell«, eine Übertragbarkeit der Werte und damit auch eine nur annähernde Quantifizierung beim Menschen. (20)
Nicht zuletzt erscheint dann auch noch eine sechste unbekannte Dimension in dieser Berechnung, das ist der sogenannte Sicherheitsfaktor S, für dessen Anwendung es weder wissenschaftlich noch rechtlich bindende Dimensionen gibt. Darum wird er von jeder Institution oder Behörde, je nach Umständen, Vorstellungen und Notwendigkeiten, zwischen 0 und 100 angesetzt und bedarfsweise geändert. Es ist der Faktor, mit dem die Verträglichkeitswerte unserer zunehmend verschmutzten Umwelt laufend nach oben korrigiert werden, um der Öffentlichkeit zum Zwecke des weiteren Konsums die Ungefährlichkeit der Fremdsubstanzen vorzugeben (21). Solche Auffassungen eines »Verbraucherschutzes« haben natürlich ihre Folgen.
KrebserkrankungenIn der Tumorforschung ist allgemein bekannt und anerkannt, daß 80 bis 90% aller Krebserkrankungen des Menschen durch chemische Substanzen ausgelöst werden, die mit der Nahrung, über Medikamente, durch Körperpflegemittel, Kleidung und andere Umwelteinflüsse an und in den Körper gelangen (22). Die meisten dieser täglich vielfach kontaminierenden Produkte sind im Tierversuch dosisabhängig giftig, krebserregend, organschädigend, fruchtschädigend, allergisierend oder mit anderen Nebenschäden ausgewiesen (20, 23). Jeder würde nun daraus den Schluß ziehen, daß zum Schutze des Verbrauchers ihre Verwendung zumindest drastisch eingeschränkt werden müßte, doch das Gegenteil ist der Fall. Über den Umweg Tierversuche und dem angegebenen Berechnungsmodus legalisiert man die Möglichkeit ihrer ständig zunehmenden Verbreitung. Trotz der nachgewiesenen krebserregenden Nebenwirkungen wird ihre Verarbeitung, Anwendung oder Entstehung - wie z.B. Formaldehyd, Asbest, Dioxine, Perchloraethylen, Furane, Propione und andere - weiterhin mit der Begründung zugelassen und in Kauf genommen, daß die Ergebnisse der Tierversuche doch nicht auf den Menschen übertragen werden können!
Verständnislos fragende Verbraucher werden dann beruhigend auf die »wissenschaftlich gesicherten« Ungiftigkeits- und Verträglichkeitsgrenzwerte NEL und ADI verwiesen, die jede Gesundheitsgefährdung ausschließen würden.
Zur Vervollständigung dieses eigenartigen Verbraucherschutzes und der unbegreiflichen Wissenschaftslogik erscheint noch erwähnenswert, daß mit Milliardensubventionen seit Jahrzehnten am erklärt untauglichen Objekt - dem Tier - nicht nur unermüdlich nach den Ursachen der Krebsentstehung geforscht wird, sondern auch nach weiteren chemischen Verbindungen, um die auf diese Weise bereits verursachten tödlichen Krankheiten und Tumorbildungen wieder durch tierexperimentell »geprüfte« und für »unbedenklich« erklärte weitere chemische Fremdsubstanzen zu heilen! In dem jährlich mit mehr als 100 Millionen DM bezuschußten Heidelberger Krebsforschungsinstitut wurden in den letzten Jahrzehnten weit über 300.000 verschiedene chemische Substanzen auf ihre Kanzerogenität am Tier »getestet«. Nahezu 6.000 davon zeigten am »Tiermodell« eine erfolgversprechende Wirkung auf den Tumor, mußten aber dann beim Menschen als wirkungslos eliminiert werden. Für die Rechner sei ergänzt, daß für jede Substanztestung durchschnitlich 100.000 Tiere verschiedener Art verbraucht werden. Die tierexperimentelle Forschung wird jährlich mit weit über 250 Millionen bezuschußt, die klinische Forschung am Krankenbett erhält im gleichen Zeitraum 400.000 DM! (25)
Die umfassende toxikologische Überprüfung einer wirkungsunbekannten Fremdsubstanz kostet durchschnittlich 2,5 Millionen DM und dauert im Schnitt 1,5 Jahre. Die Unkosten sind leicht errechenbar, was die nachträgliche Analyse der bereits zugelassenen wirkungsunbekannten Substanzen benötigen würden und es wird ersichtlich, mit welchen Zeiträumen von den Experimentatoren für die weitere »Notwendigkeit« von Tierversuchen gerechnet wird.
Daß Tierversuche gemacht wurden und noch gemacht werden, ist kein Beweis für ihre Notwendigkeit, denn es gibt viele andere Gründe, sie durchzuführen. Es wird durch diese Experimente auch nicht widerlegt, daß nicht auf andere Weise sogar bessere Erkenntnise hätten erworben werden können und wurden. Wenn der Arzt Medikamente verschreibt und der Patient sie einnimmt, besagt das nicht, daß man mit ihrer »tierexperimentellen Erprobung« einverstanden ist und diese für sinnvoll und verwertbar hält. Wenn für die Zulassung in der Humanmedizin die Experimentergebnisse vom Tier nicht akzeptiert werden, sondern nur die »klinische Erprobung« und der Nachweis auf Unbedenklichkeit am Menschen, ist ihre relativ risikofreie Dosierung und Anwendung nicht auf die Tierversuche zurückzuführen, vielmehr auf die geforderte menschliche Prüfung. Der kritische Mediziner lehnt auch keineswegs eine Forschung ab, wie es ihm oft unterstellt wird. Auf Grund unvoreingenommener Betrachtung bisheriger Ergebnisse und Erfahrungen ist er allerdings der begründeten Auffassung, daß am Tier weder die erforderlichen Erkenntnisse über menschliche Erkrankungen, noch eine Medikamentensicherheit gewonnen werden können und daß diese leidvolle und tödliche Verwertung unserer Mitgeschöpfe, unabhängig von vermeintlichen, behaupteten oder tatsächlich verwertbaren Ergebnissen mit einer humanistischen Verhaltenweise und Humanmedizin im Sinne des Wortes nicht vereinbar ist. Der bekannte Psychiater und Neurophysiologe der Universität Oxford, Prof. Dr. Ryder, schrieb in seinem Buch »Victims of science«:
»Wissenschaftlicherseits werden die Tierexperimente mit der Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit von Tier und Mensch begründet, die grausamen Handlungen an den Mitgeschöpfen dagegen mit der Verschiedenheit von Leiden und der nicht zutreffenden geringeren Schmerzempfindlichkeit des Tieres zu rechtfertigen versucht. Entweder unterscheiden sich Mensch und Tier so erheblich, daß die Experimente keine oder nur eine ungenügende Aussage für uns haben, oder die Tiere sind uns so ähnlich, daß sich die grausamen und tödlichen Versuche von selbst verbieten. Ich glaube nicht, daß die Leiden, die ich den Versuchstieren zugefügt habe - es waren leider etliche -, den Menschen auch nur im geringsten geholfen haben!«Der LD-50-TestAuch über diese tierexperimentellen Untersuchungsmethoden auf Giftigkeit von Fremdsubstanzen für den Menschen scheinen ergänzende Informationen dringend erforderlich. Schon ihr Erfinder Trevan bezeichnete sie 1927 als absolut unbefriedigend, obwohl er damit nur in grober Weise die akute Toxizität von Fremdstoffen am Arbeitsplatz beuteilen wollte. Wegen zunehmender Wissenschaftskritik über die Verwertbarkeit und laufender Öffentlichkeitsproteste über die qualvolle Tierbehandlung wird dieser Test zwar offiziell nicht mehr gefordert, jedoch seitens der federführenden amerikanischen Organisation FDA (Food and Drug Administration), der EPA (Enviro-nmental Protection Agency), der CPSe (Consumer Product Safety Commission) für die Zulassung eines Produktes stillschweigend vorausgesetzt. (26)
Da die Hersteller sowohl mit den USA als auch den anderen Ländern ins Geschäft kommen wollen, wird er unberührt der berechtigten Beanstandungen und seiner Wertlosigkeit für den Verbraucher noch laufend angewendet. Trotz eines vielfachen »grundsätzlichen« Verbotes in den Gesetzen und Verordnungen mehrerer Länder sorgen zahlreich vorgesehene Ausnahmeregelungen für seine weitere Durchführung ohne Schwierigkeiten. Dabei ist es unerheblich, daß aus Zweckmäßigkeitsgründen einer Namensänderung jetzt OECD-weit der sogenannte Limit-Test oder FDP-Test empfohlen wird, dem lediglich eine unwesentlich geringere Tierzahl und etwas andere Experimentkriterien zugrunde liegen. Das Wesentliche aus der Sicht des Konsumenten blieb unverändert, daß sie keine verwertbare Aussage darüber machen, ob die geprägten Substanzen für den Menschen in gleicher Weise wie für das Tier ungiftig oder schädlich sind. Die durch sie festgestellten tierischen Letaldosen haben ohnehin für den Menschen keine Bedeutung. Augenscheinlich dienen diese Maßnahmen mehr zur rechtlichen Absicherung bei Transport und Anwendung im Hinblick auf Produzentenhaftung. Wenn sie tatsächlich im Interesse der Verbrauchers vorgenommen würden, dürften die »geprüften« Produkte gar nicht auf den Markt kommen, weil so kein Hinweis auf ihre Anwendungssicherheit zu erhalten ist.
Für alle heute anonymisierend als »Altlasten« bezeichneten hochgiftigen, krebserregenden und gesundheitsschädlichen chemischen Substanzen wurden Millionen hochentwickelter Säugetiere qualvoll im LD-50-Test geopfert, um die Verträglichkeit für den Menschen zu beurteilen. Jetzt müssen wegen ihrer ergebnismäßig nachgewiesenen Gesundheits- und Lebensgefährdung vielfache Milliarden-beträge zur umfassenden Bodensanierung aufgebracht werden, ohne daß man weiß, wie sie gefahrlos zu vernichten wären. Und das ist nur die Spitze eines Eisberges! Es wäre an den befürwortenden Wissenschaftlern, den Behörden und der Industrie, Stellung zu nehmen, ob diese Tests nun in verwertbarer Weise die Giftigkeit erkennen ließen oder die Substanzen trotz ihrer nachgewiesenen Schädlichkeit verwendet wurden. In beiden Fällen wären umgehend Konsequenzen zu ziehen!
Der Unfug der »Grenzwerte«Der nachfolgend skizzierte Berechnungsmodus für die sogenannten Ungiftigkeits- und Verträglichkeits-Grenzwerte der Chemieprodukte des täglichen Lebens macht erkennbar, bis zu welcher Gedankenakrobatik solche »wissenschaftlichen« Prüfmethoden bei wirtschaftlichem Interesse kulminieren können: Zum Zwecke des weiteren Verkaufs und der Verwendung der konzentrationsabhängig häufig sehr schädlichen Chemikalien unterstellt man einfach, daß sie unterhalb einer bestimmten Konzentration keine schädigende Wirkung für den Organismus hätten, und daß es eine errechenbare Dosis gäbe, die ohne Gesundheitsgefährdung dem biologischen System laufend zugemutet werden könne.
Unter dieser Prämisse errechnete der »Rat der Umwelt-Sachverständigen« 1974 für die ca. 5.000 toxikologisch wirkungsbekannten chemischen Substanzen je eine sogenannte Ungiftigkeitsgrenze von Fremdsubstanzen für den menschlichen Organismus und benannte sie NEL - no effect level -, in gleicher Weise wurde eine tägliche Verträglichkeitsdosis festgelegt, die gefahrlos lebenslang eingenommen werden könne und mit ADI bezeichnet - acceptable daily intake - (14), obgleich alle kompetenten Wissenschaftler die Auffassung vertreten, daß es solche Wirkungsschwellenwerte im biologischen Organismus gar nicht gibt und daß keine noch so kleine Dosis einer Fremdsubstanz existiert, die im Körper ohne Wirkung sei! (15, 16, 12). Sie alle stellen fest, daß nur die Null-Dosis ein NEL ist (16) und daß die klinische »zero-response« des Organismus kein Beweis für eine »no-response« ist. (17)
Die funktionsändernden Wirkungen von Substanzmengen unterhalb der NEL-Grenzwerte zu ignorieren, weil sie nicht unmittelbar klinisch erkennbar und analytisch erfaßbar sind, muß als unwissenschaftlich und verbraucherfeindlich bezeichnet werden. Jeder in das biologische System gelangende Fremdstoff hat Einfluß auf seine Funktionen und seinen Zustand, sowie er häufig Ursache sich erst später manifestierender Krankheiten ist. Ein Vergleich mit der Musik drängt sich auf, deren Einwirkung auf den Gesamtorganismus niemand bezweifelt, aber doch physiologisch-chemisch zunächst nicht erkennbar wird. Entsprechend den Beurteilungskriterien für die NEL-Wirkungsschwellenwerte müßten die Musiker aber erst mit ihren Instrumenten auf die Zuhörer einschlagen, um anhand von Wunden und Schädelbrüchen die »Wirkung« der Musik auch »wissenschaftlich« anerkannt zu bekommen!
Trotzdem dienen diese Schwellenwerte seither als verwaltungsrechtliche Grundlage einer gesundheitlichen Zumutbarkeit für den Verbraucher, obwohl mehr als 80 000 weitere, nicht wirkungsbekannte Substanzen zur Verwendung zugelassen sind! Diese Ungiftigkeits- und Verträglichkeitsgrenzwerte wurden aus mehreren unbestimmten und unbestimmbaren Faktoren auf der klinisch erkennbaren und analytisch erfaßbaren Wirkung im Tierexperiment »errechnet«. Schon hier beginnen aber die Unberechenbarkeiten insofern, als es für den Tierversuch keine definierten und allgemein anerkannten Kriterien einer »Wirkung« oder »Nichtwirkung« gibt und ihre Feststellung somit ausschließlich der subjektiven und interessensgebundenen Beurteilung des Experimentators oder seiner Hilfskräfte überlassen bleibt. Ein weiteres Problem dieses smarten Berechnungsmodus bieten die ihm zugrundeliegenden Wissenschafts-Theorien über die Wirkungsweisen der Fremdsubstanzen im biologischen System, mit denen in unterschiedlicher Form wirkungsspezifische Zellrezeptoren und eine dort ablaufende Dosis-Wirkungsbeziehung angenommen wird. Es gibt jedoch mehrere solcher Zell-Rezeptor-Theorien, von denen aber keine alle Pharmakonwirkungen erklären oder die anderen stichhaltig widerlegen kann.
Es existiert also keine theoretische Grundlage, die alle Wirkungsphänomene zuverlässig und unwiderlegbar erklären könnte. (18)
Weitere unzulängliche Kriterien sind dadurch gegeben, daß im Gegensatz zu Wissenschaftsmeinungen für die Wirkungsdimension einer Substanz lediglich Dosis und Einwirkungsdauer angesetzt und die Vorbelastung des Organismus durch andere Chemikalien unberücksichtigt gelassen wird. Verträglichkeit, Reaktion und Giftigkeitswirkung im biologischen System hängen aber überwiegend von der Stabilität und Kompensationsfähigkeit des Organismus ab - sprich Gesundheit -, demgegenüber Dosis und Einwirkungdauer von untergeordneter Bedeutung sind. Außerdem waren der menschliche und tierische Organismus vorher lebenslang unbekannten Arten und Mengen anderer chemischer Substanzen ausgesetzt, die alle in unbekannter Weise im Körper kumulieren. Solche Vorbelastungen durch verbliebene Fremdsubstanzen sind unbeurteilbar und jede verursacht einen anderen Verträglichkeitslevel für den zu prüfenden Stoff. Eine auch nur annähernd korrekte Giftigkeitsbewertung wird dadurch unmöglich. (18, 19)
Als weiterer unkalkulierbarer Faktor sind die verwendeten Grundwerte dieser Berechnung »zur Sicherheit des Verbrauchers« zu bezeichnen, die aus Tierversuchen stammen. Die zwischen Mensch und Tier oft stark unterschiedlichen Verträglichkeiten von Fremdsubstanzen bis zur gegensätzlichen Wirkung verhindern jedoch, unabhängig von der Unmöglichkeit ihrer verbindlichen Beurteilung am »Tiermodell«, eine Übertragbarkeit der Werte und damit auch eine nur annähernde Quantifizierung beim Menschen. (20)
Nicht zuletzt erscheint dann auch noch eine sechste unbekannte Dimension in dieser Berechnung, das ist der sogenannte Sicherheitsfaktor S, für dessen Anwendung es weder wissenschaftlich noch rechtlich bindende Dimensionen gibt. Darum wird er von jeder Institution oder Behörde, je nach Umständen, Vorstellungen und Notwendigkeiten, zwischen 0 und 100 angesetzt und bedarfsweise geändert. Es ist der Faktor, mit dem die Verträglichkeitswerte unserer zunehmend verschmutzten Umwelt laufend nach oben korrigiert werden, um der Öffentlichkeit zum Zwecke des weiteren Konsums die Ungefährlichkeit der Fremdsubstanzen vorzugeben (21). Solche Auffassungen eines »Verbraucherschutzes« haben natürlich ihre Folgen.
KrebserkrankungenIn der Tumorforschung ist allgemein bekannt und anerkannt, daß 80 bis 90% aller Krebserkrankungen des Menschen durch chemische Substanzen ausgelöst werden, die mit der Nahrung, über Medikamente, durch Körperpflegemittel, Kleidung und andere Umwelteinflüsse an und in den Körper gelangen (22). Die meisten dieser täglich vielfach kontaminierenden Produkte sind im Tierversuch dosisabhängig giftig, krebserregend, organschädigend, fruchtschädigend, allergisierend oder mit anderen Nebenschäden ausgewiesen (20, 23). Jeder würde nun daraus den Schluß ziehen, daß zum Schutze des Verbrauchers ihre Verwendung zumindest drastisch eingeschränkt werden müßte, doch das Gegenteil ist der Fall. Über den Umweg Tierversuche und dem angegebenen Berechnungsmodus legalisiert man die Möglichkeit ihrer ständig zunehmenden Verbreitung. Trotz der nachgewiesenen krebserregenden Nebenwirkungen wird ihre Verarbeitung, Anwendung oder Entstehung - wie z.B. Formaldehyd, Asbest, Dioxine, Perchloraethylen, Furane, Propione und andere - weiterhin mit der Begründung zugelassen und in Kauf genommen, daß die Ergebnisse der Tierversuche doch nicht auf den Menschen übertragen werden können!
Verständnislos fragende Verbraucher werden dann beruhigend auf die »wissenschaftlich gesicherten« Ungiftigkeits- und Verträglichkeitsgrenzwerte NEL und ADI verwiesen, die jede Gesundheitsgefährdung ausschließen würden.
Zur Vervollständigung dieses eigenartigen Verbraucherschutzes und der unbegreiflichen Wissenschaftslogik erscheint noch erwähnenswert, daß mit Milliardensubventionen seit Jahrzehnten am erklärt untauglichen Objekt - dem Tier - nicht nur unermüdlich nach den Ursachen der Krebsentstehung geforscht wird, sondern auch nach weiteren chemischen Verbindungen, um die auf diese Weise bereits verursachten tödlichen Krankheiten und Tumorbildungen wieder durch tierexperimentell »geprüfte« und für »unbedenklich« erklärte weitere chemische Fremdsubstanzen zu heilen! In dem jährlich mit mehr als 100 Millionen DM bezuschußten Heidelberger Krebsforschungsinstitut wurden in den letzten Jahrzehnten weit über 300.000 verschiedene chemische Substanzen auf ihre Kanzerogenität am Tier »getestet«. Nahezu 6.000 davon zeigten am »Tiermodell« eine erfolgversprechende Wirkung auf den Tumor, mußten aber dann beim Menschen als wirkungslos eliminiert werden. Für die Rechner sei ergänzt, daß für jede Substanztestung durchschnitlich 100.000 Tiere verschiedener Art verbraucht werden. Die tierexperimentelle Forschung wird jährlich mit weit über 250 Millionen bezuschußt, die klinische Forschung am Krankenbett erhält im gleichen Zeitraum 400.000 DM! (25)
Die umfassende toxikologische Überprüfung einer wirkungsunbekannten Fremdsubstanz kostet durchschnittlich 2,5 Millionen DM und dauert im Schnitt 1,5 Jahre. Die Unkosten sind leicht errechenbar, was die nachträgliche Analyse der bereits zugelassenen wirkungsunbekannten Substanzen benötigen würden und es wird ersichtlich, mit welchen Zeiträumen von den Experimentatoren für die weitere »Notwendigkeit« von Tierversuchen gerechnet wird.
(Und die Kirche schweigt - oder hält Tierversuche für "sittlich zulässig" - siehe Neuer Katechismus von 1993 - Nr. 2417)